Geschäftsordnung

 

 

(1) Allgemeines

  

  • Der FSC ist ein selbständiger Verein, der Mitglied im Landesverband des DAeC, im Landes- und Stadtsportbund und in der Bundeswehrflugsportvereinigung ist. Grundlade der Tätig- sind die Satzung, der Mitbenutzungsvertrag, die Betriebsabsprache und die Flugbetriebsordnung. Für die Einhaltung aller Grundlagen ist der Vorstand und jedes Mitglied verantwortlich.
  • Gemäss der Satzung werden die dem Verein gehörenden Flugzeuge und andere Gerätschaften und Räume zur Aus- und Weiterbildung im Motor-, Zivil-, Drachenflug und Modellbau, zu privaten Flügen sowie Flügen mit Familienangehörigen und Gästen genutzt.
  • Der FSC bringt im vollen Umfang die Kosten für Wartung und Pflege der Luftfahrzeuge und Geräte auf. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, ist es erforderlich, dass jedes Mitglied Arbeitsstunden leistet. Der FSC führt im Rahmen der Erfordernisse theoretische Schulungs- und Ausbildungsmassnahmen für Mitglieder des FSC durch. Für die Planung und Durchführung ist der Ausbildungsleiter verantwortlich.
  • Alle Flugzeuge und Mitglieder sind haftpflichtversichert. Weiterhin besteht Passagierhaftpflicht, Fluglehrerhaftpflicht und Unfallversicherung (Unfall über DSB).
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(2) Flugbetriebsregelungen

 

  • Der FSC führt seinen Flugbetrieb selbständig unter des militärischen Kontrolldienstes oder des Flugleiters der Neubrandenburger Flughafen GmbH durch. Es sind die Anweisungen der Flugbetriebsordnung einzuhalten.
  • Die zur Verfügung stehenden Luftfahrzeuge werden nach bestehenden Möglichkeiten zu Ausbildungs-, Trainings-, Privat- und Gästeflügen eingesetzt. Es gilt die Vormerkliste des Flugleiters. Eine mehrtägige Abwesenheit ist mit dem Vorstand abzustimmen.
  • Für das Fliegen von Luftfahrzeugen des FSC ist eine entsprechende Lizenz und eine nachgewiesene Einweisung auf dem Muster erforderlich. Bei Ausbildungsflügen kann die Lizenz durch einen schriftlichen Flugauftrag eines Fluglehrers ersetzt werden.
  • Luftfahrttechnik wird nur von Vereinsmitgliedern genutzt. Das Verlassen des Geländes in Richtung Bundeswehr (GAT) ist nur den Mitgliedern mit Sondergenehmigung der Bundeswehr (Sperrzonenausweis) oder in Begleitung gestattet.
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(3) Finanzen, Austritt

  

  • Es ist, mindestens vierteljährlich Vereins- und Spartenbeitrag zu entrichten. Für die Benutzung der Luftfahrzeuge sind monatliche Fluggebühren zu entrichten. Die Höhe aller Beiträge und Gebühren legt die von der Mitgliederversammlung bestätigte Gebührenordnung fest. Alle Einnahmen dienen der Unkostendeckung. Der Vorstand kann Mitgliedern und Gästen Freiflüge anbieten, sofern es den Vereinsinteressen dient.
  • Ein ausscheidendes Mitglied bleibt verpflichtet, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem FSC zu begleichen. Mit dem Ausscheiden erlöschen seine Rechte.
  • Die Teilnahme an Veranstaltungen und Wettkämpfen erfolgt nach Absprache mit dem Vorstand. Anfallende Kosten werden nach Prüfung von eventuellen Fördermitteln und Prüfung von Vereinsinteressen anteilig vom Verein erstattet.
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(4) Arbeitsstunden

  

  • Arbeitsstunden werden zur Wartung und Instandhaltung der Luftfahrttechnik, des Bodengeräts, der Räume und des Inventars geleistet.
  • Der Technische Leiter ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Arbeitsstunden. Es ist ein Arbeitsbuch zu führen auf dessen Grundlage die Abrechnung erfolgt.
  • Jedes aktive Mitglied hat im Jahr mindestens 5 Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird ein Ausgleichsbetrag erhoben, dessen Höhe die Gebührenordnung festlegt. Mehrgeleistete Stunden können nicht vergütet werden.
  • Inbetriebnahme und Wartung haben grundsätzlich nach den Wartungs- und Betriebsunterlagen zu erfolgen. Der Vorstand behält sich vor, bei Nichterfüllung 5 Euro ins Vereinssparschwein zu fordern.
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(5) Sonstiges

  

  • Die Durchführung von Einkäufen und die Erteilung von Aufträgen, die mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind, kann nur nach Bestätigung durch den Vorstand erfolgen.
  • Fahrgelder für Fahrten im Auftrag des FSC werden nur zurückerstattet, wenn der Fahrauftrag durch ein Vorstandsmitglied bestätigt wurde. Bei Nutzung der Bahn werden Kosten der 2. Klasse erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung bei Nutzung des eigenen PKW trifft die Gebührenordnung
  • Nach Durchführung von Flügen muss jeder Pilot die Startlisten der Sparte führen. Bei Schäden und Mängeln an Luftfahrttechnik oder Bodengerät ist der Vorstand zu informieren.
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(6) Adresse

  

Der Flugsportclub hat folgende Adresse:

Flughafenstrasse 10

17039 Trollenhagen

 

Mitgliedsantrag für unseren Flugsportverein als PDF-Datei zum Ausdrucken, Ausfüllen und dann zur Post.


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